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Hausordnung

Schlesierhaus

Hausordnung der Grund- und Oberschule Calau

Gültigkeitsbereich Schlesier-Haus für das SJ 2022/2023

(Beschluss durch LeKo 12.09.2022)

In unserer Schule leben und arbeiten verschiedene Interessengruppen zusammen. Unsere gemeinsame Arbeit ist von Verantwortung für den Anderen und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sowie vom gewaltfreien und toleranten Umgang miteinander. Alle halten sich an bestimmte Regeln, von denen die wichtigsten in der Hausordnung genannt werden und für jede durch die Schule genutzte Örtlichkeit gelten.

 

  1. Die Schule ist i.d.R. von Montag bis Freitag von 7.15 Uhr bis 15.35 Uhr geöffnet.

             Die Aufsicht beginnt 15 min vor der ersten Unterrichtsstunde und endet 30 min nach der letzten Unterrichts-

            stunde. Die Schülerinnen und Schüler verlassen i.d.R. spätestens 30 min nach der letzten Unterrichtsstunde

            bzw. nach Ende der AG das Schulgebäude.

            Der Einlass zum Unterricht in der ersten Stunde endet um 7.55Uhr. Danach ist die Schuleingangstür durch 

            die aufsichtführende Lehrkraft aus Sicherheitsgründen zu verschließen.

 

2.         Besucher melden sich im Sekretariat (R. 1.1.5) im Haus I des Schlesier-Hauses an.

 

  1. In den kleinen Pausen halten sich die SchülerInnen in den Klassenräumen auf. Das Aufsuchen der Toilette

      wird bei der Lehrkraft angezeigt.

             Die beiden großen Pausen verbringen alle  auf dem Schulhof zwischen Haus 1 und Haus 2.

Für die Klassenstufe 5 und 6 steht zusätzlich der Bereich hinter dem Haus II und am hinteren Giebel der Turnhalle für Ballspiele zur Verfügung.

 

4.         Die Unterrichtsräume sind nach dem Unterricht sauber zu verlassen und zu verschließen.

            Die Unterrichtsräume werden  n u r   im Beisein eines Lehrers betreten.

             Fenster werden von der Lehrkraft geöffnet oder das Öffnen angewiesen.

             Beim Verlassen des Klassenraumes sind die Fenster zu schließen und zu verschließen!

             (Kippstellung möglich) Das gilt auch, wenn die Fachlehrkraft in den kleinen Pausen den Raum wechselt und

            die Klasse/ der Kurs kurzzeitig unbeaufsichtigt ist.

             Die Verschattungsanlage sowie die Innenjalousien werden ausschließlich von den Lehrkräften bedient.

 

5.         Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und   Lehrens angemessene und saubere Kleidung zu tragen. Dazu gehört unter anderem, dass Kapuzen, Mützen und ähnliches während des Unterrichts und im Speiseraum abgelegt werden. Es ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten (z. B. übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, allzu knappe Shorts oder auch Kleidung, die die Unterwäsche nicht mehr bedeckt, etc.) SchülerInnen, die dagegen verstoßen, nehmen nicht mehr am Regelunterricht teil, bis dieser Kleiderordnung entsprochen wird. Outdoor-Oberbekleidung wird in der Stunde an die Garderobe gehängt.

 

6.         Das Mitbringen von Waffen und Messern jeglicher Art ist verboten. Ebenso verboten sind andere gefährliche und waffenähnliche Gegenstände sowie auch Feuerwerkskörper, Zündwaren etc.

Verboten sind das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Energy-Drinks, Drogen und Tabakwaren einschl.

E-Zigaretten.

Für SchülrInnen der Klassenstufen 5 und 6 gilt:

Handys und Player (alle Abspielgeräte für Musik) müssen mit Beginn des Unterrichts bis zur Beendigung der letzten Unterrichtsstunde durch die Schüler ausgeschaltet und in der Schultasche verwahrt werden (nicht an der Person). Eine temporäre Nutzung zu Unterrichtszwecken wird von der jeweiligen Lehrkraft genehmigt. Die unbefugte Benutzung bzw. das nicht sichere Verwahren führt zum vorübergehenden Einzug der Geräte Eingezogene Geräte werden den Eltern persönlich ausgehändigt. SchülerInnen ab der Klassenstufe 7 ist die Nutzung von Handys in den Pausen gestattet. Vor Beginn der Unterrichtsstunden ist das Handy ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren. Bei Verstößen wird das Handy von der jeweiligen Lehrkraft vorrübergehend eingezogen und an die Schulleitung übergeben, die selbiges nur an die Eltern aushändigt.

 

7.         Alle tragen zur Sauberkeit in der Schule bei. Sittenwidrige und nicht zum Unterricht gehörende Dinge, wie Zeitschriften, DVD/CD, Karten etc. werden eingezogen. Das Abspielen sittenwidriger, rassistischer und gewaltverherrlichender Videos führt zum Einziehen dieses Endgerätes und eine Erziehungsmaßnahme folgt.

 

8.         Fahrräder und Mopeds werden nur auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt; ein Befahren

des Schulgeländes mit einem Moped ist verboten. Die Schutzhelme werden eigenverantwortlich verwahrt; die Benutzung der Schließfächer wird empfohlen.

 

9.         Es besteht keine Haftung für Geld, Wertgegenstände, Fahrräder, Mopeds etc.

 

10.       Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, haben mit schuldisziplinarischen und

            anderen rechtlichen Maßnahmen zu rechnen.

 

11.       Bei Räumung des Schulgebäudes durch Alarm ist der Sammelpunkt der Hof der Grundschule.

 

12.       Ab dem Schuljahr 2009-10 sind die Räume im Erdgeschoss beider Häuser an den städtischen Hort übergeben und gehören somit nicht zum unmittelbaren Schulbereich. Das Betreten ist nur mit Zustimmung der Hortleitung oder bei einem Alarm gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft den Speiseraum im Erdgeschoss. Dieser ist für alle Schüler frei zugänglich.

 

 

 

 

                                                           UNTERRICHTSZEITEN

 

                                                                              Einlass zur ersten Stunde ab 7.45 Uhr

                                                                               1. Std.                    8:00 - 8:45 Uhr

                                                                              2. Std.                    8:55 - 9:40 Uhr

1. große Pause

3. Std.                    10:00 - 10:45 Uhr

                                                                              4. Std.                    10:55 - 11:40 Uhr

5. Std.                    11:50 - 12:35 Uhr

2. große Pause

6.Std.                     13:05 - 13:50 Uhr

                                                                              7. Std.                     14:00 - 14:45 Uhr

                                                                              8. Std.                     14:50 - 15:35 Uhr

Anwandter-Haus

Grund- und Oberschule Calau

Hausordnung des Anwandter-Hauses

 

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

 

unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle, die darin arbeiten und zusammenleben, wohl fühlen. Zu Recht möchtest du von deinen Mitschülern und Lehrern fair, rücksichtsvoll und menschlich behandelt werden.

 

Darum ist es wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so gestalten, dass sich alle wohlfühlen und an die Regeln halten.

 

Tagesablauf/ Unterricht/ Pausen

 

1. Das Schulgebäude ist ab 07:30 Uhr geöffnet. Mit dem Vorklingeln betreten alle Schüler das Schulhaus und begeben sich gemeinsam mit den Klassen-/ Fachlehrern in die Unterrichtsräume. Die gleiche Regelung gilt für die großen Pausen.

Eltern verabschieden Ihre Kinder vor der Eingangstür und nehmen sie dort auch wieder in Empfang.

 

2. Tagesablauf

1. Stunde      07:45 – 08:30 Uhr

                                 15 Minuten Frühstückspause

2. Stunde      08:45 – 09:30 Uhr

                                 20 Minuten Hofpause

3. Stunde      09:50 – 10:35 Uhr

                 10 Minuten Pause

4. Stunde      10:45 – 11:30 Uhr

                 35 Minuten Hofpause / Mittagsband

5. Stunde      12:05 – 12:50 Uhr

                 10 Minuten Pause

6. Stunde      13:00 – 13:45 Uhr

         ab 14:00 Uhr
Neigungsdifferenzierungs- oder Ganztagsangebote

 

3. Vor dem Unterrichtsbeginn legen die Schüler ihre Unterrichtsmaterialien bereit; ein verantwortlicher Schüler (Ordnungsschüler/ Klassensprecher) informiert den Klassenlehrer/ Fachlehrer über das Fehlen einzelner Schüler. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der verantwortliche Schüler im Sekretariat.

 

4. In den Hofpausen verlassen alle Schüler ohne Verzögerung das Schulgebäude. Die Toiletten werden vorher oder nachher aufgesucht. Ausnahmen gestattet die Hofaufsicht. Die Schüler der Klassen 1 und 2 benutzen in der 1. großen Pause den Südhof und den Haupteingang. Die Schüler der Klassen 3 und 4 nutzen den Westhof und den entsprechenden Eingang. Auf den Spielplätzen verhalten sich alle Kinder rücksichtsvoll und kameradschaftlich, damit kein Kind verletzt wird.  Nach dem Verlassen der Spielflächen müssen die Schuhe gereinigt werden, damit kein Sand ins Schulgebäude gelangt.

 

5. Nach witterungsbedingten Abklingeln (Entscheidung durch die Aufsicht) begeben sich alle Schüler und Lehrer in die Klassenräume.

 

6. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in den Klassenräumen oder wechseln möglichst leise die Räume.

7. Wechseln Klassen nach den großen Pausen die Räume, werden die Schultaschen erst nach der Pause geholt.

 

8. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet; eine Ausnahme bildet die „Erlaubnis zum Verlassen des Schulgebäudes“ für Schüler der 4. Klassen, in der den Schülern das Verlassen des Schulgeländes zu bestimmten Zeiten von ihren Eltern erlaubt wird.

 

9. Auf dem Schulhof wird nicht mit Gegenständen (Schneebälle, Kastanien, Steinen u. ä.) geworfen. Ballspiele sind nicht erlaubt.

 

10. Bei Unfälle oder Streitigkeiten wird die Pausenaufsicht informiert.

 

11. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.

 

12. Die aufsichtsführenden Lehrer werden von einer Schüleraufsicht unterstützt. Die Schüleraufsicht hat Weisungsrecht.

 

Mittagsband

 

13. Während der Zeit des Mittagsbands halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf.

 

14. Schüler, die an der Schulspeisung im Gebäude des Schlesier-Hauses teilnehmen, verhalten sich entsprechend der Belehrung und begeben sich unter Aufsicht über die Straße und in den Speiseraum. Dort verhalten sich die Schüler so, dass die Esseneinnahme in einer angenehmen Atmosphäre stattfindet. Nach dem Essen ist es selbstverständlich, dass der Platz sauber verlassen wird.

 

15. Schüler, die das Schulgelände mit der Erlaubnis der Eltern zur Esseneinnahme verlassen, verhalten sich so, dass es weder Unfälle noch Grund zur Klage von Anwohnern gibt.

 

Ordnung und Sauberkeit

 

16. Wir behandeln die eigenen Sachen, die Sachen anderer und das Schuleigentum mit Sorgfalt.

 

17. Kleidungsstücke hängen wir an der Garderobe auf; Sportsachen und Zeichenmaterialien lagern wir an den angewiesenen Stellen.

 

18. Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle hoch. Wir achten auf geschlossene Fenster und verlassen das Klassenzimmer aufgeräumt.

 

19. Die Toiletten verlassen wir so wie wir sie vorzufinden wünschen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthalt.

 

 

 

 

 

20. Im gesamten Schulgelände ist die Brandschutzordnung einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Mitbringen von Messern und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

Das Mitbringen von Handys in die Schule ist untersagt. Müssen Anrufe getätigt werden, so ist dies im Sekretariat möglich. Ausnahmen genehmigt die Schulleitung auf Antrag der Eltern. Wertgegenstände müssen „am Mann“ bleiben (Ausnahme: Sportunterricht!): Es wird keine Haftung übernommen.

 

21. Das Fahrradfahren ist in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr auf dem Schulgelände nicht gestattet.

 

 

Schulleitung                        Vorsitz                                   Vorsitz                                   Vorsitz

                                   Schulkonferenz                  Lehrerkonferenz                 Schülerrat

 

Ich habe die Hausordnung zur Kenntnis genommen und werde mich nach besten Wissen daran halten. Ich werde mich fair und rücksichtsvoll verhalten und die Rechte der anderen Kinder achten.                        

 

Hygienekonzept

 

aktualisiert am 08.04.22